Satzung des Vereins der Freunde der Griechischen Kulturstiftung Berlin e.V. (Auszug)

§1

Der Verein führt den Namen "Verein der Freunde der Griechischen Kulturstiftung Berlin e.V." - Freunde griechischer Kultur

§2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln sowie die Förderung und Unterstützung der in Berlin ansässigen Stiftung für griechische Kultur in materieller und geistiger Weise. Zweck des Vereins ist ferner die Förderung von Kunst und Kultur sowie von Erziehung und Volksbildung. Dieser Zweck soll erreicht werden:
· durch die finanzielle und organisatorische Unterstützung von Kunstausstellungen und sonstigen Veranstaltungen und Maßnahmen zur Förderung der Kunst und der allgemeinen Volksbildung, die von der Stiftung für griechische Kultur durchgeführt werden,
· durch Vorträge mit Bildungscharakter und
· durch Veranstaltungen von Sprachkursen zum Erlernen der griechischen Sprache und sonstigen Veranstaltungen, die der Förderung der allgemeinen Volksbildung und Erziehung über griechische Kultur dienen.



Der Jahresmitgliedsbeitrag
, der in voller Höhe und für
das Eintrittsjahr voll zu entrichten ist, beträgt zur Zeit:

· 20,- Euro/Jahr für Studierende, Schüler, Azubis
· 90,- Euro/Jahr (regulärer Jahresmitgliedsbeitrag)
· 135,- Euro/Jahr (Jahresmitgliedsbeitrag für Ehepaare)

Die ganze Satzung in pdf-Format